WIE ist die grundsätzliche Vorgehensweise bei Sanierungen?

Grundsätzlich wird zwischen leistungswirtschaftlicher und finanzwirtschaftlicher Sanierung unterschieden.

Leistungswirtschaftliche Sanierung

Unter leistungswirtschaftlichen Sanierung versteht man die Beseitigung des gestörten Gleichgewichts der Aufbauelemente des Betriebes mittels Rationalisierung und Reorganisation. Bei der rein leistungswirtschaftlichen Sanierung werden Produktions-, Investitions- und Absatzpolitik und/oder die Organisation usw. geändert, ohne aber die Gläubigeransprüche und die Eigenkapitalstruktur einschließlich Rechtsform anzutasten. Eine gründliche, leistungswirtschaftliche Sanierung beginnt bei der Diagnose der Krankheitsursachen des notleidenden Unternehmens, setzt sich fort in der Erstellung eines Sanierungskonzeptes einschließlich der Betrachtung der Folgen des Konzeptes und endet in der Durchführung des Sanierungskonzeptes und einer anbahnenden Überprüfung der Ist- mit den Sollwerten des Konzeptes. Maßnahmen einer Ertragsanierung können z.B. die Aufgabe eines unrentablen Produktes, Formulierung von marktstrategischen Überlegungen sein.

Finanzwirtschaftliche Sanierung

Mit der finanzwirtschaftlichen Sanierung wird versucht, die finanzielle Basis für die Ertragssanierung zu schaffen. Im Rahmen der finanzwirtschaftlichen Sanierung kann es zu finanziellen Beiträgen durch die Gläubiger (d.h. Entlastung von Altschulden), usw. kommen.


Wann liegt Sanierungsfähigkeit/-würdigkeit eines Betriebes vor?

Die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes unter dem einzelwirtschaftlichen Aspekt liegt dann vor, wenn der Ertragswert bei der Fortführung den Liquidations- oder Zerschlagungswert übersteigt. Bei der Sanierungswürdigkeit unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten werden neben dem Ertragswert bei Fortführung und den Liquidationswert, auch die Kosten und Nutzen der öffentlichen Hand, in die Entscheidung, ob eine Sanierung oder Liquidation erfolgen soll, berücksichtigt.

Es muss zwischen Sanierungsfähigkeit und Sanierungswürdigkeit unterschieden werden, denn der Eid des Hypokrates („Die Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit meiner Patienten soll oberstes Gebot meines Handelns sein“) kann nicht ohne weiteres auf die Unternehmenswelt übertragen werden.

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